Thema: Ansprüche auf Arbeitslosengeld für die Zeit nach der Reise sichern.
Basiswissen: ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern (klick hier)
Vorraussetzung
Erfüllung der Anwartschaftszeit: heißt mindestens 12 Monate (innerhalb der letzten 2 Jahre) in einem Versicherungspflichtverhältnis mit einem Arbeitgeber
Prozedere
- 3 Monate vor absehbarem Ende des Beschäftigungsverhätnisses (i.d.R. auch die Länge der Kündigungsfrist) Meldung beim Arbeitsamt als ARBEITSSUCHEND
- Selbst kündigen = 3 Monate Sperrfrist (man kann keine Leistungen beziehen)
- Am besten noch vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (also innerhalb der 3-monatigen Sperrfrist und max 2 Monate vor Eintritt): mindestens 1 Tag ARBEITSLOS melden
- Parallel Klärung des Sonderfalls Weltreise mit dem ARGE Sachbearbeiter: Möglichkeit des Aussetzens des Bezuges von Arbeitslosengeld während der Reise (da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht) und Verlegung auf Zeit nach der Reise
- Nach Rückkehr der Reise: Wiederbewilligungsantrag stellen, um seinen Anspruch auf ALG abzüglich des „verbrauchten“ Zeitraums vor der Reise, geltend zu machen
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